Empfehlungen der GMTH zu Ausschreibungstexten (best practice) für musiktheoretische Stellen und Professuren (Juni 2022)

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Die folgenden Hinweise zu Formulierungen richten sich besonders an Findungskommissionen und Hochschulverwaltungen, die einen Ausschreibungstext für eine musiktheoretische Stelle bzw. Professur zu erarbeiten haben. Sie basieren auf der Beobachtung der in den vergangenen Jahren veröffentlichten einschlägigen Stellenausschreibungen an Hochschulen und Universitäten im deutschsprachigen Raum.

  1. Einstellungsvoraussetzungen: Ein Hochschulabschluss in einem Hauptfachstudiengang Musiktheorie oder Musiktheorie/Gehörbildung sollte als obligatorisches Kriterium für die Stellenbesetzung in keinem Ausschreibungstext fehlen.

  2. Denomination: Es empfehlen sich Formulierungen wie »Professur/Lehrkraft für Musiktheorie« bzw. »für Musiktheorie und Gehörbildung«, die deutlich machen, dass traditionelle Disziplinen wie Kontrapunkt, Harmonielehre, Satzlehre, Tonsatz, Formenlehre, Instrumentation, Melodie- und Rhythmuslehre im Sinne des aktuellen Fachdiskurses als miteinander vernetzt aufzufassen sind, und dass überdies eine inhaltliche Offenheit des Fachs für solche Ansätze und Methoden besteht, die sich im genannten Kanon der Teildisziplinen nicht eindeutig verorten lassen. Zugleich bezieht Musiktheorie ihre Eigenart aus einer spezifischen Verbindung künstlerischer, wissenschaftlicher und pädagogischer Komponenten.
    Denominationen, die nicht die gesamte Bandbreite des Fachs einschließen, sondern sich auf Teildisziplinen beschränken (z.B. »für Tonsatz«, »für Musikanalyse«, »für Harmonielehre und Kontrapunkt«), begünstigen Profilverengungen, die dem integrativen Anspruch entgegenstehen. Ebenfalls bedeuten Ausschreibungen, in denen nicht sämtliche drei Komponenten ›künstlerisch‹, ›wissenschaftlich‹ und ›pädagogisch‹ explizit eingefordert werden, eine Profilverengung, die dazu führen kann, dass das Fach nicht auf dem Niveau seiner aktuellen Entwicklung repräsentiert wird. Im Fachgebiet Gehörbildung (bzw. Hörerziehung, Hörschulung) erscheinen spezialisierte Ausschreibungen vor dem Hintergrund entsprechender Lehrtraditionen insofern nachvollziehbar, als Gehörbildung auch weniger als ein Teilgegenstand der Musiktheorie denn als methodisch eigenständiges Fach angesehen werden kann. Bei Institutionen mit spezialisierten Studienrichtungen oder mit vielen Musiktheoriestellen bedarf es mitunter ergänzender Hinweise auf bestimmte gewünschte Stellenschwerpunkte. Denkbar sind Zusätze in Ausschreibungstexten wie beispielsweise:

    • »mit Schwerpunkt historische Satzlehre«
    • »mit Schwerpunkt Methodik«
    • »mit Schwerpunkt Jazz/Pop«

Bei solchen Eingrenzungen des Stellenprofils sollten deren Gründe im Ausschreibungstext offengelegt werden.